Nach dem Sturm ist vor dem Sturm!

Unmittelbar nach einem Sturm gilt es, die entstandenen Schäden am Haus schnell zu beheben. Bei Sturmschäden am Dach greift zwar die Versicherung, dennoch gilt hier die sogenannte Schadenminimierungspflicht. Das bedeutet, dass Löcher im Dach notdürftig abgedichtet werden müssen, damit nicht zusätzlich Mauerwerk und Dachstuhl beschädigt werden.

Achtung Sturm!

Durch einen Sturm können am Dach selbst, aber auch im Umfeld zahlreiche Schäden entstehen. Dachpfannen lösen sich, ganze Dächer werden abgedeckt oder Bäume entwurzelt. Nach dem Sturm ist erst einmal aufräumen angesagt. Dazu ist der Hausherr verpflichtet, um weitere Schäden und Risiken für Passanten zu vermeiden. Gefahrenquellen wie herumliegende Dachpfannen oder Hölzer sollten entfernt werden. Damit die Versicherung zahlt, müssen allerdings versicherungsrelevante Schäden, die zur Schadensfeststellung dienen, erst einmal unangetastet bleiben. Um der Sorgfaltspflicht trotzdem nachzukommen, kann der Gefahrenbereich zum Beispiel großräumig abgesperrt werden.

Gut versichert – das gibt es zu bedenken

Für Sturmschäden und deren Folgen ist die Gebäudeversicherung zuständig. Grundvoraussetzung ist, dass die Windstärke mindestens 8 beträgt, das allerdings nur, wenn dieser Punkt speziell in die Versicherungspolice mit aufgenommen wird. Die Versicherer ersetzen abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus, die durch vom Sturm geknickte Bäume, Nebengebäude oder auch Garagen entstehen. Wichtig ist jeweils, dass sich die beschädigten Objekte auf dem gleichen Grundstück befinden und mitversichert sind.

Vorsicht ist geboten, wenn es um Sturmschäden geht, die Überflutungen verursachen. Dann greift die normale Versicherung nicht, es muss eine gesonderte Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Darin enthalten ist der Schutz gegen Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Überschwemmungen.

Richtig handeln im Schadensfall

Wer einen Schadensfall hat, sollte Folgendes beachten. Die Schäden sollten am besten schriftlich und mit Foto- oder Filmaufnahmen dokumentiert werden. Eine protokollierte Zeugenaussage sichert die Beweispflicht zusätzlich ab. Melden Sie den Schaden umgehend dem Versicherer! Empfehlenswert ist es, sich über das weitere richtige Vorgehen direkt zu informieren. Wer für den Schaden haftet, hängt auch vom Ablauf ab. Ist das Dach zum Beispiel durch einen umfallenden Baum verursacht, dann haftet der Baumbesitzer bzw. dessen Versicherung. Dies gilt allerdings nur für kranke und morsche Bäume. Stürzt ein gesunder Baum aufs Haus, dann fällt das unter den Aspekt höhere Gewalt und der Eigentümer haftet nicht.

Wenn die Versicherung den Schaden aufgenommen und bewertet hat, dann darf der Fachbetrieb ran. Die vorhandenen Schäden werden fachgerecht behoben. Materialschwächen und Konstruktionsmängel sollten direkt behoben werden, denn es gilt: Nach dem Sturm ist vor dem Sturm! Ein fachgerecht eingedecktes und regelmäßig gewartetes Dach erhöht die Sicherheit beim nächsten Unwetter.

Gerd Unterstab
Dachdeckermeister

Friedbergerstraße 13
61194 Niddatal
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